Putz & Stingl Pressecenter
Pressecenter
  •  0
    • 0 Dateien in der Lightbox
  • - Meldungen
    • Putz & Stingl
    • Audio-PR & Infomercial
    • AVL DiTEST GmbH
    • Bosch Hausgeräte
    • Gaggenau
    • Ingram Micro Österreich
    • iSi Culinary
    • LOCMASTA
    • Neff Hausgeräte
    • Siemens Hausgeräte
    • STIHL Österreich
    • tcc global - Österreich
    • tcc global - Schweiz
  • - Media
    • Putz & Stingl
    • Audio-PR
    • AVL DiTEST GmbH
    • Berndorf AG
    • Bosch Hausgeräte
    • Gaggenau
    • Ingram Micro Österreich
    • iSi Culinary
    • Neff Hausgeräte
    • Siemens Hausgeräte
    • SMB Industrieanlagenbau GmbH
    • STIHL Österreich
    • tcc global AT
    • tcc global CH
    • LOCMASTA
  • - Über uns
  • - Kontakt

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

PUTZ & STINGL
EVENT, PUBLIC RELATIONS UND WERBUNG GMBH


(09/2010)
I. Geltungsbereich

1. Gegenständliche AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Putz & Stingl Event, Public Relations und Werbung GmbH – in Folge P & St genannt – und ihren Kunden – in Folge Auftraggeber/AG – genannt.

2. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden betreffend gegenständliche AGB und die Rechtsgeschäfte sind nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich getroffen/vereinbart werden und solchen zumindest ein Geschäftsführer von P & St zugestimmt hat. Das gilt auch für ein Abgehen von dieser Bestimmung.

3. Für den Fall, dass der AG im Sinne des KSchG als Verbraucher zu qualifizieren ist, gelten auch die zwingenden Bestimmungen des KSchG. Sollten demnach allenfalls einzelne Bestimmungen im Sinne des KSchG unwirksam sein, so ist nur die den KSchG widersprechende Bestimmung unwirksam, respektive tritt nur Teilnichtigkeit ein. Die restlichen Bestimmungen der AGB und des Rechtsgeschäftes überhaupt bleiben jedoch voll inhaltlich aufrecht und wirksam.

4. Subsidiär gelten ausschließlich die Bestimmungen des österreichischen materiellen Rechtes – insbesondere UWG, UGB, KSchG, UrhebG, PatentG, MusterschG, Markenrecht; dies unter Ausschluss des IPRG und UN-Kaufrechtes.

5. Für alle Rechtstreitigkeiten aus der rechtlichen Beziehung zwischen P & St und dem AG wird die Zuständigkeit des für den Gerichtssprengel Mödling sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes vereinbart, es sei denn, die Zuständigkeit ist durch zwingende gesetzliche Normen nicht disponibel.

II. Immaterialgüter-, Nutzungs- und Verwertungsrechte

1. Durch die zwischen P & St einerseits und AG andererseits abgeschlossenen Rechtsgeschäfte werden Immaterialgüterrechte, Nutzungs- oder Verwertungsrechte an den von P & St geschaffenen Produkten und Leistungen (Werke & Schöpfungen) in keinem Fall auf den AG übertragen und verbleiben in jedem Fall bei P & St. Dem AG ist es sohin nur gestattet, die Produkte und Leistungen im Rahmen des abgeschlossenen Rechtsgeschäftes zu nutzen. Jede weitere Nutzung oder Verwertung, sowie Änderungen des Produktes oder der Leistung, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von P & St und gilt im Falle der Zustimmung ein angemessenes Entgelt als vereinbart.

2. Für den Fall, dass ein Rechtsgeschäft nicht zustande kommt, aber im vorvertraglichen Verhältnis Entwürfe, Pläne, Skizzen, Texte, Bilder oder Klangproben und dergleichen dem AG übergeben wurden, sind solche unverzüglich nach Wahl von P & St herauszugeben oder zu vernichten. Eine Nutzung oder Verwertung solcher Entwürfe, Pläne, Skizzen, Texte, Bilder oder Klangproben und dergleichen durch den AG ist dem AG untersagt.

3. Werden vom AG im Rahmen der Leistungserbringung durch P & St eigene Materialien (Bilder, Texte, Klangproben und dergleichen) zur Verfügung gestellt, so gewährleistet der AG auch diesbezüglich uneingeschränkt – zumindest für die Erbringung der vereinbarten Leistung durch P & St – nutzungs- und verwertungsberechtigt zu sein. Der AG verpflichtet sich ausdrücklich, P & St im Falle der Inanspruchnahme durch berechtigte Dritte, schad- und klaglos zu halten.

4. P & St ist berechtigt auf allen ihren Werbe- und Informationsmitteln, Produkten und Leistungen unentgeltlich darauf hinzuweisen, dass diese von ihr stammen.

III. Auftrag/Leistungsumfang

1. Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich – sei es durch gemeinsam unterfertigte Urkunde, sei es durch schriftliches Anbot und schriftliche Anbotsannahme – zu erfolgen. Der Auftrag ist erteilt, wenn die gemeinsame Urkunde von beiden Parteien unterfertigt oder ein seitens P & St gelegtes Anbot von AG schriftlich angenommen und das angenommene Anbot auch P &St zugegangen ist.

2. Sind während der Erfüllung des Vertrages Änderungen bei der Realisierung der vereinbarten Leistung notwendig – insbesondere was Örtlichkeiten, Zeitabläufe und Ausgestaltung einzelner Elemente des Projektes betrifft – so kann P & St in Abstimmung mit dem AG solche Änderungen planen und durchführen. Solche Änderungen sind seitens P & St schriftlich dem AG bekannt zu geben und vom AG zu bestätigen. Der AG hat jedoch solchen Änderungen jedenfalls zuzustimmen, wenn wesentliche Grundzüge des Projektes davon unberührt bleiben und die Änderung für den AG nicht unzumutbar ist.

Sind solche Änderungen mit Mehrleistungen seitens P & St verbunden, so hat P & St das dem AG mitzuteilen. Solche Mehrleistungen können von P & St gegenüber dem AG verrechnet werden.

Hat eine solche Änderung eine Reduktion des vereinbarten Leistungsumfanges zur Folge, so reduziert sich das vereinbarte Entgelt nur dann, wenn die vereinbarte Leistung um mehr als 10% verringert ist.

3. P & St erbringt grundsätzlich die vereinbarte Leistung selbst und in Eigenverantwortung. P & St ist aber berechtigt sich bei der Leistungserbringung dritter Personen zu bedienen, entweder durch Subunternehmer oder durch sonstige Leistungsträger.

Die Leistungserbringung durch sonstige Leistungsträger – insbesondere Personen- und Materialtransport – ist im Anbot explizit anzugeben. Durch die Anbotannahme bevollmächtigt der AG P & St hinsichtlich solcher im Anbot gekennzeichneter Leistungen Drittfirmen im Namen und auf Rechnung des AG zu beauftragen. Die Betreuung solcher Leistungen durch P & St ist durch das im Anbot verzeichnete Handlings-Pauschaule abgegolten.

Subunternehmer werden in Verantwortung und auf Rechnung und im Namen von P & St beauftragt und entsteht hierdurch zum AG keinerlei Vertrags- oder sonstiges Rechtsverhältnis.

4. P & St ist verpflichtet den Auftrag mit der gehörigen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu erfüllen. Insbesonders ist P & St verpflichtet, das beabsichtigte Projekt gewissenhaft zu planen, den AG fachgerecht zu beraten, sowohl Subunternehmer als auch Leistungsträger sorgfältig auszuwählen und die Realisierung sicher zu stellen sowie zu überwachen.

Der AG ist verpflichtet, im vereinbarten Ausmaß an der Realisierung bzw. Leistungserfüllung mitzuwirken, notwendige Entscheidungen unverzüglich zu treffen und hierfür die entscheidungsbefugten Personen namhaft zu machen sowie die vereinbarten Materialien entsprechend der Vereinbarung bereitzustellen.

IV. Gewährleistung

1. Der Leistungsumfang, die Erfüllungsart sowie der Zeitpunkt der Erfüllung ergeben sich ausschließlich aus der im Auftrag enthaltenen Leistungsbeschreibung oder den schriftlich bekanntgegebenen Projektänderungen.

2. Mängel jeglicher Art sind vom AG unverzüglich nach deren Erkennen gegenüber P & St schriftlich zu rügen.

3. Die Gewährleistungsfrist wird – ausgenommen es handelt sich um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG – mit sechs Monaten vereinbart und beginnt mit dem Tag der Leistungserfüllung zu laufen.

4. Primär hat P & St den Mangel wahlweise durch Ersatzleistung oder Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Ist dies nicht möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder wird die Ersatzleistung oder Verbesserung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, steht sodann dem AG der Anspruch auf Minderung des Entgeltes zu. Bei Bestehen von wesentlichen unbehebbaren Mängeln hat der AG das Recht auf Wandlung des Vertrages.

5. Mängelfolgeschäden werden – ausgenommen im Falle der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz – ausgeschlossen.

6. Die sonstige Haftung von P & St bzw. ihrer Organe und Mitarbeiter wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz eingeschränkt.

7. Schadenersatzzahlungen infolge P & St zurechenbarer Körperverletzungen oder Tod (samt Folgeschäden) werden mit der tatsächlich bezahlten Summe durch den Haftpflichtversicherer von P & St begrenzt. Der AG verzichtet ausdrücklich auf diesbezügliche darüber hinaus gehende Ansprüche.

Die sonstige Haftung wird mit 10 % der Gesamtauftragssumme – jedoch maximal € 10.000,00 – begrenzt.

8. P & St haftet hinsichtlich der Leistungsträger nur im Ausmaß des Auswahlverschuldens.

9. Die Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz bleibt gänzlich unberührt, hat aber der AG – soferne der Produzent des Produktes, welches schadenkausal ist, im EU-Inland seinen Sitz hat – die Ansprüche direkt beim Produzenten, sonst beim Generalimporteur in den EU-Raum geltend zu machen.

10. Im Falle, dass aufgrund höherer Gewalt, welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, die Leistungserbringung durch P & St unmöglich gemacht, erheblich erschwert oder gefährdet wird, steht P & St das Recht zu, den Vertrag sofort zu beenden. In diesem Fall steht P & St jedoch das Entgelt für die bereits erbrachte Leistung, als auch eine angemessene Entschädigung (vereinbartes Entgelt abzüglich Eigenersparnis) für die noch nicht erbrachte Leistung zu.

11. P & St übernimmt keinerlei Haftung betreffend die Wettbewerbs- und Kennzeichnungsrechtliche Zulässigkeit der Leistungen oder der Produkte, es sei denn, dass solche Gesetzesverstöße objektiv von P & St erkannt werden mussten. Die Prüfung der wettbewerbsrechtlichen und kennzeichnungsrechtlichen Zulässigkeit obliegt ausschließlich dem AG.

V. Untersuchungs-/Mängelrügepflicht

1. In Ergänzung zu Punkt IV. 2. wird vereinbart, dass die Produkte, respektive Leistungen, welche von P & St erbracht werden, vom AG unverzüglich abzunehmen und auf Vollständigkeit und vereinbarte Qualität zu prüfen sind. Mängel sowie sonstige Pflichtverletzungen seitens P & St, welche festgestellt werden, sind unverzüglich – spätestens jedoch fünf Tage nach Übergabe/Erbringung der Leistung – schriftlich gegenüber P & St anzuzeigen. Eine solche Mängelrüge muss die erkannten Mängel/Fehlleistungen konkret und spezifiziert aufzeigen.

2. Mängel/Fehlleistungen, die bei Übergabe oder Leistungserbringung für den AG nicht objektiv erkannt werden konnten, sind längstens fünf Tage ab erkennen solcher Mängel/Fehlleistungen P & St anzuzeigen, wobei Punkt 1. sinngemäß gilt.

3. Versäumt der AG die Rüge von Mängeln oder Fehlleistungen gemäß der getroffenen obigen Vereinbarung, so gilt die erbrachte Leistung/das übergebene Produkt als ordnungsgemäß und vertragskonform erbracht. Regressansprüche bleiben hievon jedoch unberührt.

VI. Vertragsabwicklung

1. Der erteilte Auftrag wird in drei Phasen abgewickelt, nämlich Konzeptphase, Planungsphase und Fertigstellungs- bzw. Endproduktionsphase. Der zeitliche Rahmen der Phasen bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung.

2. Nach Erfüllung der vereinbarten Leistung ist der AG verpflichtet, diese abzunehmen, wobei eine schriftliche Abnahmeerklärung seitens P & St verlangt werden kann.

3. P & St ist berechtigt, die vereinbarte Leistung auch in Teilleistungen zu erbringen bzw. die Abnahme von Teilleistungen zu verlangen und ist der AG auch zur Teilabnahme verpflichtet. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung von Teilleistungen.

4. Zur Sicherstellung von Vorleistungen an Dritte – insbesondere bezüglich Reservierungskosten, Kautionen, Transportmittel, Einkäufe udgl. – ist P & St berechtigt, eine angemessene Vorausleistung zu begehren.

5. Die vereinbarten Liefer- und Fertigstellungstermine gelten für P & St nur dann als endgültig verbindlich, wenn der AG auch der ihm obliegenden Pflicht, Materialien rechtzeitig beizustellen, respektive der sonstigen Mitwirkungspflicht (Punkt II. 3.) pünktlich nachgekommen ist.

Ausgenommen, es wurde ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart, ist der AG im Falle des Verzuges von P & St erst dann berechtigt Ansprüche aus dem Leistungsverzug abzuleiten, wenn der AG eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

6. Kommt der AG seiner vereinbarten Mitwirkungspflicht nicht nach, so haftet P & St nicht für die Folgen der Verspätung. P & St ist nicht verpflichtet, die Termineinhaltung durch den AG gesondert einzumahnen. Wird aufgrund einer, durch den AG verschuldeten verspäteten Mitwirkung eine Erhöhung der Kosten des Projektes notwendig, insbesondere betreffend Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeit, Stornokosten, Umbuchungskosten udlg., so sind solche Kosten vom AG zu ersetzen, wobei P & St wiederum verpflichtet ist, solche Kosten niedrig zu halten.

VII. Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche seitens P & St gelegte Rechnungen sind mit Rechnungslegung fällig und nach Rechnungserhalt abzugsfrei vom AG zu bezahlen.

2. Beträgt die Auftragssumme mehr als € 10.000,00 netto, so ist P & St berechtigt, bei Auftragserteilung eine Akontierung in Höhe von 50 % der Gesamtauftragssumme und 28 Tage vor Finalisierung des Projektes eine weitere Akontierung in Höhe von 30 % der Gesamtauftragssumme in Rechnung zu stellen.

3. Verändert sich im Zuge der Projektentwicklung das vereinbarte Budget, ist P & St berechtigt, weitere Akontierungen dergestalt zu begehren, als die im Punkt 2 genannten Akontierungen auf die genannten Prozentzahlen der veränderten Gesamtauftragssumme "aufgefüllt" werden.

4. Für Zahlungsverzüge durch den AG werden Verzugszinsen gemäß dem gesetzlichen Zinssatz für Kaufleute vereinbart; Mahnspesen, Inkassospesen und Kosten einer rechtsfreundlichen Vertretung sind vom AG zu ersetzen.

5. Ist der AG mit vereinbarten Zahlungen in Verzug, so ist P & St berechtigt, die weitere Leistung bis zur Zahlung durch den AG zu verweigern/zurückzuhalten, sodass bei Zahlungsverzug sämtliche vereinbarten Liefer- und Produktionsfristen ihre Gültigkeit verlieren.

6. Der AG ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen gegen P & St mit aus dem Rechtsgeschäft bestehenden Forderungen für P & St aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich um ausdrücklich anerkannte und gerichtlich festgestellte Forderungen.

7. Bei Stornierungen der Rechtsgeschäfte durch den AG ist P & St berechtigt, hiefür Zahlungen vom AG zu begehren wie folgt:

ab Auftragserteilung 30 % des Gesamtentgeltes

ab 28 Tage vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung 50 % des Gesamtentgeltes

ab 14 Tage vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung 80 % des Gesamtentgeltes

ab 7 Tage vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung 100 % des Gesamtentgeltes

VIII. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen im Rechtsverhältnis zwischen P & St und AG unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages in restlichem Umfang gänzlich aufrecht. Es tritt demnach diesbezüglich nur Teilnichtigkeit bezüglich der betroffenen rechtsunwirksamen Bestimmung ein.

??cookieinfo_popup.titel??

??cookieinfo_popup.text??

  • - Meldungen /
  • Siemens Hausgeräte
  • Text
  • Bilder
  • Dokumente
01.03.2022

Zeitloses Design trifft Nachhaltigkeit: iQ500 Wäschepflege-Duo beeindruckt durch höchste Energieeffizienzklasse nach neuem EU Energielabel

01_Siemens_iQ500_Wäschetrockner
01_Siemens_iQ500_Wäschetrockner © Siemens Hausgeräte

Bild zur Pressemeldung 220301_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner

Zu dieser Meldung gibt es: 5 Bilder 2 Dokumente

Pressetext (4510 Zeichen)Plaintext

Zeitloses Design trifft Nachhaltigkeit
iQ500 Wäschepflege-Duo beeindruckt durch höchste Energieeffizienzklasse nach neuem EU Energielabel

Die Ansprüche an energieeffiziente Waschmaschinen sind mit dem neuen Energielabel stark gestiegen. Was vorher ein A+++ Gerät war, erhält in der neuen Skala oft nur noch ein C. Mit der neuen iQ500 Waschmaschine beweist Siemens Hausgeräte jedoch, dass es auch heute möglich ist, den neuen Topwert A zu erreichen. Mit Speed-Programmen und elegantem Design geht das Gerät zudem auf viele moderne Bedürfnisse ein. Ebenso übrigens wie der passende iQ500 Wärmepumpentrockner mit neuem Bettwäsche-Programm, den die Marke zeitgleich vorstellt.

„Neue Anforderungen sind für uns immer ein Ansporn, an dem wir wachsen. Und so ist es uns gelungen, in punkto Energieeffizienz vom Start des neuen Energielabels an wieder die Top-Norm zu erfüllen“, freut sich der Geschäftsleiter der Siemens Hausgeräte Erich Scheithauer. Für die Entwicklung der neuen iQ500 Waschmaschine haben die Entwickler daher den gesamten Waschprozess neu durchdacht. Sie nahmen unter anderem die Trommelbewegungen, die Benetzungs- und Spülphasen sowie das Schleudern am Programmende unter die Lupe, bis sie am Ende ihr Ziel erreichten: Die beste Energieeffizienzklasse A.

Aber bitte mit Tempo
Durch zahlreiche Speed-Programme und -Optionen bietet das Gerät zugleich eine perfekte Balance zwischen Nachhaltigkeit und flexiblem Haushaltsmanagement. Das Lieblingsshirt muss in kürzester Zeit wieder frisch sein? Kein Problem: Mit den Schnellprogrammen super15 oder super30 kann die kleine Wäsche in einer viertel oder halben Stunde erledigt sein. Zusätzlich beschleunigt die varioSpeed Option bei Bedarf unterschiedliche Programme.

Bettwäsche-Geheimnis gelüftet
Auch für sehr große Wäschestücke, die normalerweise nur schwer gleichmäßig trocken werden, bietet der iQ500 Wärmepumpentrockner mit Energieeffizienzklasse A+++  eine intelligente Lösung: Sein neues Bettwäsche-Programm verhindert, dass sich Bettbezüge, Vorhänge oder Strandlaken ineinander verdrehen und dadurch in der Mitte feucht bleiben. Hierfür wechselt das Programm regelmäßig die Laufrichtung der Trommel und erreicht so, dass die Wäsche immer wieder aufgelockert wird. Für gleichmäßige Trocknung in jeder Dimension.

Schlichte Eleganz für Wohnraum und Bad
Durch das markante Design punktet das Geräte-Duo auch unter ästhetischen Gesichtspunkten. Ins Auge fallen vor allem die großzügige, glatte Blende in glänzendem Piano-Black sowie die markanten Türen. Die symmetrische Gestaltung setzt auf klare Linien und geometrische Formen und macht in ihrer schlichten Eleganz eine gute Figur – egal, wo die Geräte stehen. „Wir wissen, dass für immer mehr Konsumenten Nachhaltigkeit auch bedeutet, dass ihnen ein Gerät nach Jahren noch gefällt. Deshalb ist unser Designanspruch an unsere Produkte heute höher denn je“, unterstreicht Erich Scheithauer, Geschäftsleiter von Siemens Hausgeräte Österreich.
[3.510 Zeichen ohne Leerzeichen, ohne Abspann, 01. März 2022]

Gerätebezeichnungen iQ500 Waschmaschine, Frontlader
Typennummer WG44G2020
 Besonderheiten
  • Energieeffizienzklasse A nach neuem Energielabel (auf einer Energieeffizienzklasse-Skala von A bis G)
  • Schnellprogramme super15 und super30
  • varioSpeed – Programmbeschleunigung
      
Design  Blende und Tür in Piano-Black
 Verkaufsstart  März 2022

Gerätebezeichnungen iQ500 Wärmepumpentrocknertrockner
Typennummer WQ33G2D40
 Besonderheiten
  • Energieeffizienzklasse A+++ (auf einer Energieeffizienzklasse-Skala von A+++ bis D)
  • autoDry
  • neues Bettwäscheprogramm speziell für große Wäschestücke
       
Design  Blende und Tür in Piano-Black
 Verkaufsstart  Oktober 2021


Siemens setzt weltweit Maßstäbe in punkto Technologie, Innovation und Design. Das Sortiment umfasst sowohl Solo- als auch Einbaugeräte der Produktkategorien Kochen, Wäschepflege, Kühlen und Gefrieren sowie Geschirrspülen. Consumer Products mit den Schwerpunkten Kaffeezubereitung und Bodenpflege komplettieren das Angebot. Seit mehr als 165 Jahren steht der Name Siemens für Leistungsfähigkeit, Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Internationalität. Siemens ist außerdem weltweit führend in der Entwicklung und Herstellung ressourceneffizienter Hausgeräte. Seit 1967 zählt die Marke zur BSH Hausgeräte GmbH mit Hauptsitz in München. Die BSH Gruppe ist eine Markenlizenznehmerin der Siemens AG. www.siemens-home.bsh-group.com/at

Seite drucken Link mailen
Alle Inhalte dieser Meldung als .zip: Sofort downloaden In die Lightbox legen

Bilder (5)

01_Siemens_iQ500_Wäschetrockner
01_Siemens_iQ500_Wäschetrockner
5 449 x 4 087 © Siemens Hausgeräte
Dateigröße: 5,7 MB | .jpg
| | Alle Größen
01_Siemens_iQ500_Wäschetrockner
01_Siemens_iQ500_Wäschetrockner

Bild zur Pressemeldung 220301_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner

© Siemens Hausgeräte
02_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner
02_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner
3 543 x 2 506 © Siemens Hausgeräte
Dateigröße: 6,8 MB | .jpg
| | Alle Größen
02_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner
02_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner

Bild zur Pressemeldung 220301_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner

© Siemens Hausgeräte
03_Siemens_iQ500_Waschmaschine
03_Siemens_iQ500_Waschmaschine
3 543 x 2 506 © Siemens Hausgeräte
Dateigröße: 6,8 MB | .jpg
| | Alle Größen
03_Siemens_iQ500_Waschmaschine
03_Siemens_iQ500_Waschmaschine

Bild zur Pressemeldung 220301_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner

© Siemens Hausgeräte
04_Siemens_iQ500_Waschmaschine
04_Siemens_iQ500_Waschmaschine
3 543 x 2 506 © Siemens Hausgeräte
Dateigröße: 7,9 MB | .jpg
| | Alle Größen
04_Siemens_iQ500_Waschmaschine
04_Siemens_iQ500_Waschmaschine

Bild zur Pressemeldung 220301_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner

© Siemens Hausgeräte
05_Siemens_iQ500_Waschmaschine
05_Siemens_iQ500_Waschmaschine
3 543 x 2 506 © Siemens Hausgeräte
Dateigröße: 7,9 MB | .jpg
| | Alle Größen
05_Siemens_iQ500_Waschmaschine
05_Siemens_iQ500_Waschmaschine

Bild zur Pressemeldung 220301_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner

© Siemens Hausgeräte

Dokumente (2)

  • 220301_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner
    .pdf | 142,6 KB © Siemens Hausgeräte
  • 220301_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner
    .docx | 101,3 KB © Siemens Hausgeräte

01_Siemens_iQ500_Wäschetrockner

01_Siemens_iQ500_Wäschetrockner (. jpg )

Bild zur Pressemeldung 220301_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner

© Siemens Hausgeräte
Maße Größe
5449 x 4087 5,7 MB
1200 x 901 183,1 KB
600 x 451 65,5 KB
x Loading
Sofort downloaden
In die Lightbox legen
02_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner
02_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner
6,8 MB .jpg © Siemens Hausgeräte
03_Siemens_iQ500_Waschmaschine
03_Siemens_iQ500_Waschmaschine
6,8 MB .jpg © Siemens Hausgeräte
04_Siemens_iQ500_Waschmaschine
04_Siemens_iQ500_Waschmaschine
7,9 MB .jpg © Siemens Hausgeräte
05_Siemens_iQ500_Waschmaschine
05_Siemens_iQ500_Waschmaschine
7,9 MB .jpg © Siemens Hausgeräte
220301_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner

220301_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner

Pressemeldung 220301_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner

© Siemens Hausgeräte
.pdf 142,6 KB
Sofort downloaden
In die Lightbox legen
220301_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner

220301_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner

Pressemeldung 220301_Siemens_iQ500_Waschmaschine und Trockner

© Siemens Hausgeräte
.docx 101,3 KB
Sofort downloaden
In die Lightbox legen
ANMELDEN
Sie wollen unsere aktuellen Medienmitteilungen automatisch per E-Mail erhalten? Dann tragen Sie einfach Ihre Daten in unseren Presseverteiler ein:

Zum Presseverteiler
Kontakt
Putz & Stingl
Event, Public Relations & Werbung GmbH
Badstraße 14a
2340 Mödling bei Wien
Tel.: +43 2236 23424 – 0
Fax: +43 2236 23424 – 99
Mail: E-Mail
Web: www.putzstingl.at

AGBs
Datenschutzerklärung
Impressum